Der Bund fördert auch dieses Jahr wieder die Nachrüstung von Diesel Fahrzeugen mit einer Barprämie von 330 Euro.
Förderfähig sind Personenkraftwagen, die in den Zulassungsdokumenten als „Pkw“ oder Fahrzeug der Klasse „M1“ ausgewiesen sind. Die Förderung für PKWs gilt rückwirkend ab 1. Januar 2010. Das Fahrzeug muss vor dem 01. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein. Der Einbau des Filters muss zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Gute Nachrichten für Handwerker und Gewerbetreibende! Die Förderung wird ausgeweitet auf leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, die in den Zulassungsdokumenten als „Lkw“ oder Fahrzeug der Klasse „N1“ ausgewiesen sind. Das Fahrzeug muss vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein. Der Einbau des Filters muss zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Förderanträge können ab 1. Juni wieder beim BAFA gestellt werden.
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